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Für Institutionen

Qualifiziertes Personal, wenn Sie es brauchen.

Überlassen, wenn Sie flexibel bleiben wollen: die Fachkraft ist bei uns angestellt, Sie zahlen die geleisteten Stunden. Vermittelt, wenn jemand fest bei Ihnen anfangen soll.

Wie die Überlassung funktioniert

Sie melden uns den Bedarf: welche Qualifikation, welcher Bereich, welcher Zeitraum. Wir gleichen das mit unserem Personal ab und schlagen passende Kräfte vor. Kommt es zum Einsatz, bleibt die Fachkraft bei uns angestellt. Anmeldung bei der ÖGK, Dienstvertrag und Lohnverrechnung laufen über uns.

Was Sie zahlen

Die geleisteten Stunden. Kein Grundpreis, keine Mindestabnahme, keine Kosten für Zeiten ohne Einsatz. Fällt jemand aus, ist das unser Risiko als Arbeitgeber, nicht Ihres.

Wenn jemand fest anfangen soll

Dann vermitteln wir. Wir suchen, führen die ersten Gespräche, prüfen Diplom, Sonderausbildung und Berufsberechtigung und stellen Ihnen nur die vor, die passen. Den Dienstvertrag schließen Sie selbst, die Konditionen stehen vorher schriftlich fest.

So läuft die Vermittlung

Wofür wir zuständig sind

Fachkräfte aus sämtlichen medizinischen und Gesundheitsberufen, überlassen oder fest vermittelt. Unser Schwerpunkt sind diplomierte Pflegekräfte mit Sonderausbildung in OP-Pflege, Intensiv- und Anästhesiepflege, die Operationstechnische Assistenz und die mobile Hauskrankenpflege. Wenn Sie eine Sitzwache oder einen einzelnen kurzfristigen Dienst brauchen, ist unsere Schwestermarke Curawel schneller am Ziel. Wir sagen Ihnen das, statt Sie warten zu lassen.

Die Marken der CW Group
Member of CWG

Sie suchen etwas anderes?

Die Pflegegruppe deckt sämtliche medizinischen und Gesundheitsberufe ab. Für ein paar Anliegen hat die CW Group eine eigene Marke, und wir schicken Sie zur richtigen Stelle.

Sie suchen eine Qualifikation, die hier nicht steht? Fragen Sie trotzdem an. Wir gehören zur CW Group, und unter dem Dach arbeiten vier Marken im Gesundheitswesen. Wenn eine andere besser passt, sagen wir Ihnen welche, statt Sie wegzuschicken. Anfrage stellen

Häufige Fragen

Wie schnell können Sie besetzen?

Das hängt von Qualifikation, Bereich und Zeitraum ab. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen ehrlich, was machbar ist, statt eine Frist zu versprechen, die niemand halten kann.

Können wir jemanden fest übernehmen?

Ja. Wenn beide Seiten wollen, geht die Überlassung in eine Anstellung bei Ihnen über. Was dafür vereinbart ist, steht vorher im Vertrag.

Wer ist der Arbeitgeber?

Bei der Überlassung wir. Die Fachkraft ist bei der Pflegegruppe angestellt, Sie tragen weder Lohnverrechnung noch das Ausfallrisiko. Bei der Vermittlung sind Sie der Arbeitgeber, von Anfang an.

Wie viel Leihpersonal dürfen wir überhaupt einsetzen?

Nach § 35 Abs. 2 und § 90 Abs. 2 GuKG höchstens 15 Prozent des Pflegepersonals, dazu müssen Pflegequalität und Pflegekontinuität gewährleistet sein. Die Pflicht trifft Ihr Haus als Beschäftiger, nicht uns. Wir liefern Ihnen unseren Teil der Zahl, Näheres unter Die 15-Prozent-Grenze.

Übernehmen Sie auch nur die Lohnverrechnung?

Nein, reine Lohnverrechnung für Ihr eigenes Personal machen wir nicht. Wenn Sie jemanden brauchen, überlassen wir Ihnen unsere eigenen Leute.

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