Jetzt bewerben Anmelden
Für Einrichtungen

Kontinuität statt Springerei

Die größte Sorge der Häuser ist nicht die Qualifikation, sondern der Wechsel. Jede Woche ein neues Gesicht kostet die Stammmannschaft mehr Zeit, als das Leihpersonal einbringt.

Dienstuebergabe zwischen zwei Pflegekraeften

Das Gesetz verlangt es ausdrücklich

Die zweite Bedingung in § 35 Abs. 2 GuKG heißt Pflegequalität und Pflegekontinuität. Sie steht gleichrangig neben der 15-Prozent-Grenze und wird trotzdem selten besprochen. Wer ständig wechselt, erfüllt sie nicht.

Wie wir das lösen

Wir besetzen einen Bedarf nach Möglichkeit mit derselben Person über mehrere Dienste statt mit dem, der gerade frei ist. Bei längerem Bedarf schlagen wir eine Mindesteinsatzdauer vor, damit sich Einarbeitung und Einleben rechnen.

Was Sie dafür tun können

Zugriff auf das Dokumentationssystem und einen festen Ansprechpartner auf der Station. Beides klingt banal und entscheidet trotzdem darüber, ob eine überlassene Kraft mitarbeitet oder nur mitläuft.

Wenn am Ende eine Anstellung steht

Wenn eine Person gut passt und länger bleiben soll, ist die Übernahme der logische nächste Schritt. Was dafür vereinbart ist, steht vorher im Vertrag.

Häufige Fragen

Können wir eine bestimmte Person anfordern?

Ja, und uns ist das lieber als ein Wechsel. Ob es geht, hängt an ihrer Verfügbarkeit und daran, dass sie selbst zustimmt.

Noch eine Frage offen?

Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen auch, wenn wir etwas nicht wissen.

Personal anfragenBewerben