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Für Einrichtungen

Überlassen oder vermitteln?

Bei der Überlassung bleibt die Fachkraft bei uns angestellt, bei der Vermittlung wird sie Ihre. Beides hat seinen Platz, und oft ist die Antwort keine Entweder-oder-Frage.

Zwei Pflegekraefte vor der Dienstplantafel

Der Unterschied in einem Satz

Wer Arbeitgeber ist. Bei der Überlassung sind wir es, mit Dienstvertrag, Lohnverrechnung und Ausfallrisiko. Bei der Vermittlung sind Sie es vom ersten Tag an, wir übernehmen Suche, Vorauswahl und Prüfung.

Wann die Überlassung passt

Bei einem Bedarf, der nicht dauerhaft ist: Karenzvertretung, Saisonspitzen, ein Ausfall, der überbrückt werden muss, oder eine Station, die erst aufgebaut wird. Und wenn Sie das Ausfallrisiko nicht selbst tragen wollen. Denken Sie dabei an die 15-Prozent-Grenze.

Wann die Vermittlung passt

Bei einem Dienstposten, der dauerhaft besetzt sein soll, und überall dort, wo Kontinuität zählt, etwa in der Leitung oder in einem eingespielten OP-Team. Eine vermittelte Kraft zählt nicht zur Überlassungsquote, weil sie bei Ihnen angestellt ist.

Beides hintereinander

Oft beginnt es mit einer Überlassung, und wenn es passt, wechselt die Fachkraft fest zu Ihnen. Was für diese Übernahme gilt, steht vorher im Vertrag, nicht erst, wenn die Frage im Raum steht.

Was beide gemeinsam haben

Wir prüfen Diplom, Sonderausbildung und Berufsberechtigung, bevor jemand zu Ihnen kommt, und wir stellen nur vor, wer zu Ihrem Bereich passt. Der Weg unterscheidet sich, die Sorgfalt nicht.

Häufige Fragen

Was kostet die Vermittlung im Vergleich?

Die Überlassung wird nach geleisteten Stunden verrechnet. Die Konditionen der Vermittlung vereinbaren wir vorab schriftlich, abhängig von Qualifikation und Stelle.

Können wir uns erst später entscheiden?

Ja. Sagen Sie uns, was Sie brauchen, wir schlagen den passenden Weg vor und Sie entscheiden danach.

Noch eine Frage offen?

Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen auch, wenn wir etwas nicht wissen.

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