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Für Einrichtungen

Was es kostet

Einen Stundensatz auf die Website zu schreiben wäre unseriös, weil er von Qualifikation, Dienstzeit und Dauer abhängt. Was sich sagen lässt, ist, woraus er entsteht und was sicher nicht dazukommt.

Stiegenhaus eines Wiener Hauses

Verrechnet werden geleistete Stunden

Kein Grundpreis, keine Mindestabnahme, keine Bereitstellungsgebühr für Zeiten ohne Einsatz. Fällt ein Dienst aus, wird er nicht verrechnet.

Woraus sich der Satz zusammensetzt

Aus dem Entgelt der Fachkraft nach Kollektivvertrag samt Zulagen für Nacht, Wochenende und Feiertag, den Lohnnebenkosten, und unserem Anteil für Lohnverrechnung, Disposition und das Ausfallrisiko. Sonderausbildungen und der Operationsbereich liegen höher, weil das Entgelt der Fachkraft höher ist.

Was bei uns bleibt und nicht bei Ihnen

Dienstvertrag, Anmeldung bei der ÖGK, Lohnverrechnung, Urlaubs- und Krankenstandsentgelt, Haftpflicht. Sie haben eine Rechnung statt eines Personalakts.

Wenn Sie übernehmen wollen

Was für eine Übernahme aus der Überlassung vereinbart ist, steht vorher im Vertrag. Wir klären das beim Angebot, nicht erst, wenn die Frage im Raum steht.

Warum wir den Preis erst nach dem Gespräch nennen

Weil er von Ihrer Anfrage abhängt: welche Qualifikation, welche Dienstzeiten, wie lange. Wir nennen ihn im ersten Gespräch, nicht nach drei Terminen.

Häufige Fragen

Gibt es eine Mindestabnahme?

Nein.

Kostet ein abgesagter Dienst etwas?

Wenn wir absagen, nein. Wenn Sie einen bereits angetretenen Dienst abbrechen, sind die geleisteten Stunden fällig.

Noch eine Frage offen?

Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen auch, wenn wir etwas nicht wissen.

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