Wie wir Qualifikationen prüfen
Der häufigste Vorwurf an die Branche lautet, es komme jemand, der die Qualifikation nicht wirklich hat. Dagegen gibt es in Österreich ein öffentliches Register, und wir nutzen es.

Das Gesundheitsberuferegister ist öffentlich
Wer in Österreich in der Gesundheits- und Krankenpflege oder in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst arbeitet, muss im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein. Die öffentliche Abfrage ist tagesaktuell und für jeden zugänglich. Sie können also selbst nachsehen, ob die Person, die morgen bei Ihnen steht, eine gültige Berufsberechtigung hat. Wir nennen Ihnen dafür Namen und Berufsbezeichnung, bevor der Dienst beginnt.
Was wir vor dem ersten Einsatz kontrollieren
Bei Pflegeberufen die Eintragung im Register, bei allen den Ausbildungsnachweis im Original, bei Sonderausbildungen das jeweilige Zeugnis und bei ausländischen Abschlüssen den Anerkennungsbescheid. Für OTA und Operationsassistenz, die nicht im Register stehen, zählt das Zeugnis nach dem MABG.
Warum wir das hinschreiben
Das Register ist seit Jahren offen, und trotzdem fragt kaum ein Haus danach. Wir schreiben es hin, weil es der einfachste Weg ist, den Verdacht auszuräumen, statt ihn zu bestreiten.
Die drei Berufe im Operationssaal
Gerade im OP wird oft nicht sauber unterschieden. OP-Pflege ist diplomierte Pflege mit Sonderausbildung nach dem GuKG, die Operationstechnische Assistenz hat eine eigene dreijährige Ausbildung nach dem MABG, die Operationsassistenz einen medizinischen Assistenzberuf mit rund 1.100 Stunden. Wir sagen Ihnen, welche der drei wir schicken, und nicht nur, dass jemand kommt.
Häufige Fragen
Bekommen wir die Nachweise vorab?
Sie bekommen Namen, Berufsbezeichnung und die Angaben, die Sie für die Registerabfrage brauchen. Zeugnisse selbst sind Personaldaten der Fachkraft und werden nur mit ihrer Zustimmung weitergegeben.
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