Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
Die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für den Pflegeprozess. Wir besetzen DGKP-Dienste in Krankenanstalten, Pflegewohnhäusern und bei mobilen Diensten.

Für Fachkräfte
Du entscheidest mit, wo und wann du arbeitest. Angestellt bei uns, mit Mitsprache bei Dienstplan, Gehalt und Urlaub.
Jetzt bewerbenFür Einrichtungen
Wenn eine Stelle länger offen bleibt oder ein Ausfall überbrückt werden muss, stellen wir eine diplomierte Kraft, die den Bereich kennt.
Personal anfragenWas die DGKP verantwortet
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt den ganzen Pflegeprozess: Einschätzen, Planen, Durchführen und Bewerten. Dazu kommen die Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie nach ärztlicher Anordnung und die Aufsicht über Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz. Seit der GuKG-Novelle 2016 ist die Ausbildung ein Bachelorstudium an der Fachhochschule.
Wann eine DGKP die richtige Besetzung ist
Überall dort, wo jemand den Pflegeprozess führt, Anordnungen übernimmt oder Assistenzkräfte anleitet. Wo nur zugearbeitet wird, reicht oft eine Pflegefachassistenz. Wir sagen Ihnen offen, welche Qualifikation Ihr Dienst wirklich braucht.
Der Weg zur Sonderausbildung
Wer in den OP, auf die Intensivstation oder in die Anästhesie will, braucht zuerst Berufserfahrung im gehobenen Dienst. Wir helfen, die passenden Einsätze dafür zu finden.
Häufige Fragen
Dürfen DGKP aus dem Ausland sofort arbeiten?
Erst nach der Anerkennung, mit Nostrifikation oder EU-Anerkennung und Eintrag im Gesundheitsberuferegister. Für den Weg nach Österreich ist in unserer Gruppe Austrify Medical zuständig.
Zählt eine DGKP zur 15-Prozent-Grenze?
Ja. § 35 Abs. 2 GuKG gilt genau für den gehobenen Dienst. Was das für Ihr Haus heißt, steht unter der 15-Prozent-Grenze.
Wo wir sonst besetzen
Pflege mit Sonderausbildung im Schwerpunkt, dazu sämtliche Gesundheitsberufe.
OP-Pflege
Instrumentieren und Springen in allen acht Operationsklassen.
Intensivpflege
Diplomierte Pflege mit Sonderausbildung für Intensivstation und Überwachung.
Anästhesiepflege
Diplomierte Pflege mit Sonderausbildung für Narkose und Aufwachraum.
Operationstechnische Assistenz (OTA)
Eigener Beruf für den Operationsbereich, geregelt in § 26a MABG.
Mobile Hauskrankenpflege
Qualifizierte Pflege für das häusliche Umfeld, allein unterwegs statt auf Station.
Operationsassistenz
Medizinischer Assistenzberuf nach dem MABG, Assistenz bei Eingriffen.
Reden wir darüber.
Ob du eine Stelle suchst oder Personal brauchst, ein Anruf reicht.