Deutschland: Pflegereform beschlossen – höhere Bezahlung von Leihkräften kann nicht mehr abgerechnet werden
Mit der Verabschiedung der Pflegereform (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) durch den Bundestag können Pflegeeinrichtungen künftig Mehrkosten für Leiharbeit nur noch in begründeten Ausnahmefällen gegenüber den Kassen abrechnen. Vermittlungsgebühren für Zeitarbeitsfirmen sollen zudem nicht weitergereicht werden dürfen. Für eine höhere Bezahlung bedarf es eines „sachlichen Grundes“. Werden also Leiharbeitskräfte eingesetzt, denen mehr gezahlt wird als festangestellten Pflegern, bleiben die […]