Mit der Verabschiedung der Pflegereform (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) durch den Bundestag können Pflegeeinrichtungen künftig Mehrkosten für Leiharbeit nur noch in begründeten Ausnahmefällen gegenüber den Kassen abrechnen. Vermittlungsgebühren für Zeitarbeitsfirmen sollen zudem nicht weitergereicht werden dürfen. Für eine höhere Bezahlung bedarf es eines „sachlichen Grundes“. Werden also Leiharbeitskräfte eingesetzt, denen mehr gezahlt wird als festangestellten Pflegern, bleiben die Einrichtungen in Zukunft auf diesen Mehrkosten sitzen. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit längerem für Kliniken. Somit soll der in die Kritik geratene Einsatz von Zeitarbeitskräften zurückgedrängt werden.
Wie die Medical Tribune zusammenfasst, gab es zwischen 2015 und 2021 eine Verdoppelung der Zahl an Leiharbeitnehmern in der Gesundheitsbranche und für eine Leiharbeitskraft kommen im Schnitt jährlich 108.500 Euro an Ausgaben auf den jeweiligen Arbeitgeber zu. Eine festangestellte Tarifkraft in P-7-Einstufung kostet hingegen nur etwa 60.000 Euro. Unterm Strich sind in diesem Zeitraum Mehrkosten von über 606 Mio. Euro im Vergleich zu Festanstellungen entstanden.